Honorar

Die Bezahlung erfolgt beim Erstgespräch in bar und kann in Folge per Überweisung getätigt werden. Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 19 UstG ist der Betrag umsatzsteuerbefreit. 

Sie brauchen keine ärztliche Überweisung.

Absageregelung. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Falls eine Therapieeinheit nicht wahrgenommen werden kann, bitte ich Sie vorher abzusagen. Anderenfalls kann die volle Einheit verrechnet werden.